Bei der Einrichtung einer Internationalen Förderklasse (IFK) am Berufskolleg handelt es sich im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung um einen einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang gemäß der APO-BK 13-33 Nr.1.1/Nr. 1.2 Anlage A.
Bei der Zielgruppe handelt es sich um Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr mit Zuwanderungsgeschichte, die erstmals eine deutschsprachige Schule besuchen und nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse verfügen. Eine Aufnahme ist auch möglich, sofern die Jugendlichen die Sekundarstufe I nur kurzfristig besucht haben und eine Teilnahme in einer Regelklasse des Berufskollegs auf Grund der mangelnden Sprachkenntnisse nicht möglich ist. Der Aufenthaltsstatus spielt für die Aufnahme in die Internationale Förderklasse keine Rolle.